Greifen Sie NIE schnell und hecktisch zu irgend etwas was aussieht wie eine Waffe
Halten SIE nie die Mündung in Richtung eines Zoll oder Polizei Beamten egal aus
welchem Land der kommt!!!

!!!!!TRENNEN SIE IMMER DEN AKKU UND DIE MUNITION VON DEN WAFFEN!!!!!!
UND TRANSPORTIREN SIE SIE NICHT IM GLEICHEN BEHÄLTNISS (AUCH DER
KOFFERRAUM IST EINS) - wenn im Magazin Munitionsatrappen abgebildet sind
nehmen Sie das Magazin aus der Waffe.

Im Ausland gekaufte Soft Air Waffen die MEHR als 0,49 J haben sind, wenn sie nicht
mit dem Deutschen Prüfzeichen ( F im Fünfeck) gekennzeichnet sind Erwerbschein +
Waffenschein (groß) pflichtig. Verstöße SIND Straftaten ghm. WaffG und keine
Kavaliersdelikte.
Hinweis am Rand: durch den Verlust der Zuverlässigkeit kann u.U. auch der
Führerschein entzogen werden!!

Im Ausland gekaufte Soft Air Waffen die angeblich unter 0,5 J haben, können und
werden idR. zur Prüfung von den Behörden eingezogen.
Wenn bei der Prüfung MEHR als 0,5 J festgestellt wird... s.o.  (das ist meistens so)

Im Ausland gekaufte Soft Air Waffen die weniger als 0,08J haben MÜSSEN in der EU entsprechend gekennzeichnet sein.

Wenn Sie Soft Air Waffen mit ins Ausland nehmen erkundigen Sie sich nach den dort
geltenden Regeln. ggf. müssen Soft Air Waffen entsprechend erkennbar sein
z.B. duch rote, orange, gelbe oder anders farbige Waffen Mündung.

Nehmen Sie die Rechnung/Quittung aus Deutschland mit!! Sie möchten ja auch wieder
nach D zurück.

In D ist das Führen von Gegenständen die aussehen wie “echte” Waffen
(Anscheinswaffen) eine Ordnungswidrigkeit (WaffG §42a)

Das Spielen ist in der öffendlichkeit NICHT verboten

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